Der Schlachtprozess
Unter konsequenter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz und unter strengen hygienischen Bedingungen werden bei uns die Tiere der verschiedenen Gattungen geschlachtet. Hierfür arbeiten wir auf zwei verschiedenen Linien, der sogenannten Schweinelinie und der Haartierlinie. Die Prozesse sind streng nach Gattung getrennt. Somit schliessen wir aus, dass zum Beispiel Schweinefleisch mit Rind- oder Schaffleisch in Berührung kommt. Dies ist ein ganz wesentliches Argument für Verbraucher, die aus religiösen oder persönlichen Gründen kein Schweinefleisch zu sich nehmen.
BETÄUBUNG UND ENTBLUTUNG
Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Säugetiere, die geschlachtet werden, vor dem Blutentzug betäubt werden müssen, um ihnen so keine Schmerzen zuzufügen. Da Tierschutz für uns eine ganz besondere Verantwortung dem lebenden Tier gegenüber bedeutet, kommt bei uns dem äusserst sensiblen Bereich der Betäubung und des Ausblutens eine ganz besondere Aufmerksamkeit zu. Dort wo der Übergang vom lebenden Tier zum toten Schlachttierkörper stattfindet, setzen wir mehr als das, wozu wir gesetzlich verpflichtet sind, daran, diesen Übergang den Tieren ohne Leid und mit möglichst wenig Stress zuteilwerden zu lassen. Laufende Kontrollen unseres Tierschutzbeauftragten und des Veterinärdienstes garantieren die gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben hinsichtlich der Betäubung und Entblutung der Tiere und gewährleisten, dass die Tiere weder leiden noch Schmerzen hierbei empfinden.
DIE WEITEREN SCHRITTE ZUM LEBENSMITTEL
Erst nachdem die Tiere komplett entblutet sind wird mit den Schlachtarbeiten fortgefahren. Laut Gesetz darf mit diesen weiteren Schlachtarbeiten erst drei Minuten nach der Betäubung fortgefahren werden. Diese drei Minuten sind für uns die Mindestwartezeit und werden täglich kontrolliert und dokumentiert. Nachdem die Schlachttierkörper vom Schwein gebrüht und entborstet, respektive die Schlachttierkörper von Rind, Kalb und Schaf enthäutet wurden, beginnt der reine Teil der Schlachtung. Das heisst, hier herrschen sehr strenge Hygienekriterien, die gewährleisten, dass nur hygienisch einwandfreie Ware unseren Betrieb verlässt. Durch ein engmaschiges Hygienemonitoring, bei dem wir pro Jahr mehr als 2'500 Tupfer- und Abklatschproben durch das Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene der Universität Zürich untersuchen lassen, kontrollieren, überwachen und dokumentieren wir ständig den Hygienestatus in unseren Prozessen.
LEBENSMITTELSICHERHEIT
Im Schlachtprozess selber beurteilt der Veterinärdienst der Stadt Zürich die Genusstauglichkeit jedes einzelnen Schlachttierkörpers, das heisst, es wird geprüft, ob das Fleisch für den menschlichen Verzehr geeignet ist. So ist ein unbeschwerter Genuss garantiert.
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LAGERUNG, KÜHLUNG UND TRANSPORT
Nachdem die Schlachttierkörper ausreichend lange in unseren Kühlräumen gelagert wurden, sodass sie eine Kerntemperatur von 7° C erreicht haben, werden sie von unseren Kunden bei uns abgeholt. Auf Wunsch organisieren aber auch wir gerne den Transport zu unseren Geschäftspartnern.
Die weitere Zerlegung und Veredelung der
Schlachttierkörper findet ausschliesslich bei unseren Kunden statt